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Bewohnerparkausweis

Bewohnerparkausweis

Hinweise

Anwohnerparkausweis Mit der Anwendung Bewohnerparken haben Sie die Möglichkeit auf den folgenden Seiten Ihren Bewohnerparkausweis in drei Schritten online zu beantragen. Ihre Angaben werden verschlüsselt über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert. Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen innerhalb der nächsten Arbeitstage per Post zugeschickt.

Voraussetzung

  • Sie haben Ihren amtlichen Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet.
  • Sie sind Halter eines Fahrzeuges, das im beantragten Bewohnerparkbezirk zugelassen ist.


Hinweise

  • Die Möglichkeit einer Onlinebeantragung eines Bewohnerparkausweises steht Ihnen nur zur Verfügung wenn Sie in dem Bewohnerparkgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug auf Sie selbst als Halter zugelassen ist.
  • Bei Änderungen (Fahrzeugwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebiets) und weiteren Sonderfällen wie zum Beispiel wechselnde Kennzeichen oder abweichenden Halterdaten (z.B. Firmenzulassung) ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
  • Aus organisatorischen Gründen ist eine Beantragung eines neuen Bewohnerparkausweises frühestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Bewohnerparkausweises möglich.
  • Eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der für einen Bewohnerparkausweis bezahlten Gebühr ist ausgeschlossen.


Die Verwaltungsgebühr beträgt:

  • Gültigkeit 12 Monate 120,00 Euro
  • Gültigkeit 12 Monate 122,00 Euro mit selbstklebender Schutzhülle (inkl. 19% USt.)
  • Gültigkeit 6 Monate 70,00 Euro
  • Gültigkeit 6 Monate 72,00 Euro mit selbstklebender Schutzhülle (inkl. 19% USt.)


Folgende Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

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