
Mit der Anwendung
Bewohnerparken haben Sie die Möglichkeit auf den folgenden Seiten Ihren
Bewohnerparkausweis in drei Schritten online zu beantragen. Ihre Angaben werden verschlüsselt
über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen innerhalb der nächsten Arbeitstage per Post zugeschickt.
Die Zulassungsbehörde ist vom 24. Dezember 2025 bis 01. Januar 2026 geschlossen.
Deshalb können Online-Bewohnerparkausweisanträge die in der Zeit vom 23. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 eingehen, nicht bearbeitet werden.
Anträge, die bis 22. Dezember 2025 eingegangen sind, werden noch bearbeitet und versendet.
Bei Online-Bewohnerparkausweisanträge die zwischen dem 23. Dezember 2025 und 01. Januar 2026 gestellt werden, erfolgt der Versand der Auswiese ab dem 02. Januar 2026.
Um eine Verzögerung der Zustellung der Ausweise zu umgehen, besteht die Möglichkeit die Unterlagen
am 02. Januar 2026 zwischen 9 - 11 Uhr in der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines Ausweisdokuments
(ggf. mit Vollmacht) abzuholen.
Voraussetzung
- Sie haben Ihren amtlichen Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet.
- Sie sind Halter eines Fahrzeuges, das im beantragten Bewohnerparkbezirk zugelassen ist.
Hinweise
- Die Möglichkeit einer Onlinebeantragung eines Bewohnerparkausweises
steht Ihnen nur zur Verfügung wenn Sie in dem Bewohnerparkgebiet mit
Hauptwohnsitz gemeldet sind und das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug
auf Sie selbst als Halter zugelassen ist.
- Bei Änderungen (Fahrzeugwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebiets)
und weiteren Sonderfällen wie zum Beispiel wechselnde Kennzeichen oder
abweichenden Halterdaten (z.B. Firmenzulassung) ist eine persönliche
Vorsprache erforderlich.
- Aus organisatorischen Gründen ist eine Beantragung eines neuen Bewohnerparkausweises
frühestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Bewohnerparkausweises möglich.
- Eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der für einen Bewohnerparkausweis bezahlten Gebühr ist ausgeschlossen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
- Gültigkeit 12 Monate 120,00 Euro
- Gültigkeit 12 Monate 122,00 Euro mit selbstklebender Schutzhülle (inkl. 19% USt.)
- Gültigkeit 6 Monate 70,00 Euro
- Gültigkeit 6 Monate 72,00 Euro mit selbstklebender Schutzhülle (inkl. 19% USt.)
Folgende Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: